Welpen können "privat", sprich mit vollem Eigentumsübergang an den neuen Besitzer oder mit verschiedenen Varianten der "Miteigentümerschaft" abgegeben werden.
Miteigentümerschaft (co-ownership) - Was ist das?
Aus meiner Überzeugung heraus, jeden meiner Cocker individuell zu beschäftigen,
ist die Anzahl an Cockern in meinem Haushalt begrenzt. Um dennoch eine Hundezucht zu führen, bei der über Generationen mehrere Linien geführt werden können und Zuchtentscheidungen optimal
getroffen werden können, bin ich immer wieder auch auf der Suche nach geeigneten und verantwortungsvollen Plätzen, an welche ich vielversprechende Welpen abgeben kann, welche mir zeitweise für
Ausstellungen und für die Zucht zur Verfügung stehen.
Wenn Sie einen Hund mit Zuchtrecht von mir erwerben möchten, bedeutet dies, dass ich Ihnen gegenüber ein sehr hohes Vertrauen entgegenbringe. Ein gewisses Maß an
Sympathie und Vertrauen ist beiderseits notwendig, da für mich nicht nur Daten und Fakten wichtig sind, sondern auch ein möglichst detaillierter Einblick in die charakterliche Entwicklung des
Hundes. Probleme aller Art werden besprochen - man muss ehrlich miteinander umgehen.
Man hat eine besondere Verantwortung, der man gewissenhaft nachkommen sollte. Der Züchter vertraut einem immerhin einen ganz besonderen Hund an, der für seine
Zuchtziele wertvoll und einzigartig ist. Daher sollten Sie schon ein gewisses Grundinteresse an der Zucht und Ausstellungen mit dem Hund haben.
Es gibt mehrere gängige vertragliche Möglichkeiten welche bei Züchtern verwendet werden, einige habe ich hier zur Information zusammengestellt. Finanzielle Dinge
und sonstige Absprachen werden im Vertrag schriftlich festgehalten und sind variabel zu den hier aufgeführten.
Zuchtrecht bei Rüden
A) Pflegevertrag - Sie erhalten einen Rüden mit vollem Zuchtrecht des Züchters.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die Untersuchungen für die Zuchtzulassung und Ausstellungen werden komplett vom Züchter im entsprechenden
Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter. Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist,
Hundesport macht, Therapieeinsätze usw. Jedoch sollte er für eine Bedeckung von Hündinnen des Züchters oder als Deckrüde für Fremdhunde angeboten werden, sollte dies unkompliziert machbar sein.
Verhandlungen zu Decktaxe usw. liegt beim Züchter. Sollte eine Kastration notwendig sein, aus medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen und bedarf der
Zustimmung des Züchters solange dieser Eigentümer des Rüden ist. Keine Sorgen müssen Sie haben das Deckrüden nach seiner Zuchtzulassung "permanent" irgendwelche Hündinnen belegen sollen. In der
Regel beschränken sich Bedeckungen auf 2-3 x im Jahr. Der Züchter kann den Rüden mehrmals im Jahr auf seine Kosten auf Ausstellungen zeigen. Sollte sich der Rüde nicht als zuchttauglich erweisen
oder sollte er nicht den Ansprüchen des Züchters entsprechen, kann der Rüde zu Sonderkonditionen in Ihren Besitz übergehen.
B) Mitbesitz - Sie erwerben einen Rüden mit Zuchtrecht für beide Seiten.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters und bezahlen den halben Welpenpreis. Die Untersuchungen für die Zuchtzulassung und Ausstellungen werden
hälftig von beiden Parteien im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter. Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal
ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw. Jedoch sollte er zur Bedeckung der Hündinnen vom Züchter benötigt werden, sollte dies unkompliziert machbar sein. Sie
dürfen den Rüden ebenfalls zur Bedeckung Ihrer Hündinnen frei verwenden. Über Fremdbedeckungen entscheidet der Züchter mit, es steht beiden Parteien die halbe Decktaxe zu. Sollte eine Kastration
notwendig sein, aus medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen und bedarf der Zustimmung des Züchters solange dieser Miteigentümer des Rüden ist. Der
Züchter kann den Rüden mehrmals im Jahr auf seine Kosten auf Ausstellungen zeigen, der Rüde kann aber auch auf Kosten des Mitbesitzers von diesem selbst ausgestellt werden. Sollte sich der Rüde
nicht als zuchttauglich erweisen oder sollte er nicht den Ansprüchen des Züchters entsprechen, kann der Rüde zu Sonderkonditionen komplett in Ihren Besitz übergehen.
Zuchtrecht bei Hündinnen
Bei Hündinnen gestaltet sich das ganze meist für den neuen Halter als etwas "problematischer", da viele ihren Hund nicht für Tage bzw. Wochen aus der Hand geben wollen. Diese Sorgen sind an sich
völlig unbegründet. Der Züchter wird in der Zeit des Werfens und Aufzucht alles Erdenkliche tun um die Hündin in bester Gesundheit und Laune zu halten da sich ihr Wohlbefinden auch auf die Welpen
niederschlägt. Ausserdem kommen Welpen aus meiner Zucht immer wieder sehr gerne zu mir zurück und freuen sich riesig mich wieder zusehen. Daher werden die Hündinnen meist an wertvolle
Vertrauenspersonen weitergegeben, welche sich im näheren Umfeld des Züchters befinden, damit die Hündin zum Züchter selbst weiterhin guten Kontakt hat und während der Welpenzeit sich in einem
gewohnten Umfeld befindet.
A) Pflegevertrag - Sie erhalten eine Hündin mit vollem Zuchtrecht des Züchters.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die Untersuchungen für die Zuchtzulassung und anfallende Ausstellungen werden komplett vom Züchter im
entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter. Diese Hündinnen werden in den meisten Fällen kostenfrei an den Co-Owner abgegeben. Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches
nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw. Die Hündin steht dem Züchter je nach Vereinbarungen der Details für
1-3 Würfe im zuchtfähigen Alter der Hündin zur Verfügung. Sobald die "Zuchtlaufbahn" beendet ist, werden selbstverständlich auch die Papiere der Hündin dem Halter übergeben. Sollte eine
Kastration notwendig sein, aus medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen und bedarf der Zustimmung des Züchters solange dieser Eigentümer der Hündin ist.
Sollte sich die Hündin nicht als zuchttauglich erweisen oder sollte sie nicht den Ansprüchen des Züchters entsprechen, kann die Hündin frühzeitig in Ihren Besitz übergehen.
B) Mitbesitz - Sie erwerben eine Hündin mit beidseitigem Zuchtrecht.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters und bezahlen den halben Welpenpreis. Die Untersuchungen für die Zuchtzulassung und Ausstellungen werden
jeweils hälftig von beiden Seiten im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter. Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also
egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw. Hierbei gibt es nochmals verschiedene Möglichkeiten: die Würfe werden im Wechsel/in Absprache getätigt; die
Würfe werden hälftig geteilt; der Züchter sucht sich vorrangig Welpe(n) aus den gefallenen Würfen raus; der Züchter hat das Recht an 1-2 Würfen im zuchtfähigen Alter der Hündin; usw... . Sollte
eine Kastration notwendig sein, aus medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen und bedarf der Zustimmung des Züchters solange dieser Miteigentümer der
Hündin ist. Diese Möglichkeiten des Zuchtrechts werden gerne von Neuzüchtern in Anspruch genommen, da sie vom erfahrenen Züchter in der Regel bei dieser Art der Absprachen sehr eng betreut werden
und alles in Zusammenarbeit geplant wird. Je nach Vereinbarungen sucht man gemeinsam passende Deckrüden aus usw. Würfe die bei Ihnen als Mitbesitzer fallen, können dennoch unter dem Namen
"Manjuno's" fallen, wenn gewünscht.
C) Mitbesitz - Sie erwerben eine Hündin mit eingeschränktem Zuchtrecht für den Züchter.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters und bezahlen den Welpenpreis. Die Untersuchungen für die Zuchtzulassung und Ausstellungen werden hierbei
meist hälftig von beiden Parteien im entsprechenden Alter getragen. Oft trägt bei dieser Form auch nur der Züchter die Kosten. Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine
Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw. Die Hündin wird dem Züchter für 1-2 Würfe zur Verfügung gestellt. Der Besitzer
erhät als Vergütung den Preis eines Welpen oder einen Welpen aus dem Wurf. Sollte eine Kastration notwendig sein, aus medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter
abzusprechen und bedarf der Zustimmung des Züchters.
Wichtig bei allen Hunden ist, dass sie vom Besitzer in guter Form gehalten werden. Das heißt nicht zu dünn oder zu dick füttern und es sollte auf ein gutes Erscheinungsbild des Hundes (z.B.
schönes gepflegtes Fell, gesunde Zähne) sowie ein gutes Sozialverhalten geachtet werden. Aber dies sollte generell jedem Hundebesitzer am Herzen liegen.
Auch wenn dies alles sehr umfangreich erscheint, ist es doch im Sinne jedes Züchters eine gute Variante zu finden, mit der Züchter und Besitzer zufrieden sind und beide am Ende positiv mit dieser
Entscheidung aussteigen. Vor allem der Hund sollte im Nachhinein nicht unter eventuellen Streitereien leiden müssen. Für weitere Informationen und Details berate ich Sie auch gerne persönlich und
würde mich freuen, wenn Sie in Zukunft mit mir und meinen Hunden zusammenarbeiten möchten. Grundsätzlich gilt bei uns, man kann über alles Reden und Lösungen finden!